Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
25.09.2023
Sonstiges
25.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.09.2023
Sonstiges
25.09.2023
Sonstiges
27.05.2022
Eröffnungen
18.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
15.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
15.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
22.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.04.2016 bis zum 31.12.2016
19.04.2016
Neueintragungen